Gastschulaufenthalt auf Militärbasis – Presseberichte

 

Hier noch ein Link auf einen Artikel auf orange.handelsblatt.com:

„Und so entwickelte ihr Anwalt Hilmar de Riese eine Strategie: Er suchte nach Informationen, warum die Fairchild Air Force Base, der Stützpunkt der amerikanischen Luftwaffe im Ort Spokane in Washington (siehe Karte oben), ungeeignet für einen Auslandsaufenthalt ist.

Freitag, der 17. November 2017. Niklas wäre inzwischen längst wieder aus den USA zurück. Im Gerichtssaal 2.113 am Düsseldorfer Landgericht geht es aber immer noch um sein Austauschjahr. Dort sitzt Anwalt de Riese nun dem Anwalt der Organisation gegenüber und trägt seine Argumente vor. Er breitet die Arme aus, die Ärmel seiner schwarzen Robe entfalten sich wie zwei Flügel, mit dem Finger unterstreicht er jede Aussage“

 

Urteil AG Düsseldorf Berufung LG Düsseldorf zu Flugverspätungen wegen zahlreicher Krankmeldungen von Mitarbeitern

Das Amtsgericht Düsseldorf hat eine Fluggesellschaft im Zusammenhang mit Flugausfällen und Flugverspätungen wegen zahlreicher Krankmeldungen von Mitarbeitern Anfang Oktober 2016 zur Zahlung einer Ausgleichszahlung nach der EG VO 261/04 verurteilt – Aktenzeichen 51 C 464/16. Das Urteil liegt jetzt mit Entscheidungsgründen vor. Es ging in dem Rechtsstreit um einen Rückflug aus dem Urlaub von Kreta nach Düsseldorf, mit geplantem Abflug am 04.10.2016.
Die Fluggesellschaft habe nicht nachgewiesen, dass die Mitarbeiter, die den streitgegenständlichen Flug hätten durchführen sollen, sich krankgemeldet hätten und es nicht möglich gewesen sei, diese Krankmeldungen durch den Einsatz eines anderen Fluggerätes oder anderer Mitarbeiter auszugleichen.
Wenn die Fluggesellschaft wegen der ansteigenden Krankmeldungen den Flugplan umgestaltet habe, dann sei die streitgegenständliche Verspätung primär auf diese Umplanung zurückzuführen. Dabei komme es nicht entscheidend darauf an, dass diese Umplanung mittelbar durch einen außergewöhnlichen Umstand – wenn man die zahlreichen Krankmeldungen als einen außergewöhnlichen Umstand unterstelle – bedingt worden sei.

Aktualisierung:

Die Fluggesellschaft hat Berufung einlegt. Die zuständige Berufungskammer beim Landgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 28.06.2017 den Rechtsstreit ausgesetzt. Die beim EuGH anhängigen Vorabentscheidungsverfahren sollen abgewartet werden, LG Düsseldorf Aktenzeichen 22 S 56/17.

Urteil des BGH zum Kleingedruckten in Reisebestätigungen des Veranstalters

Der Bundesgerichtshof hat am 21.02.2017 eine Revision des Reiseveranstalters gegen ein Urteil des LG Düsseldorf 22 S 311/15 vom 08.04.2016 zurückgewiesen (Aktenzeichen X ZR 49/16).  Die Urteilsbegründung des BGH dürfte in 3 bis 4 Wochen vorliegen.
Ich hatte den Reisenden in den Vorinstanzen beim Amtsgericht und beim Landgericht vertreten. Dabei ging es im Kern um eine Formulierung in der Buchungsbestätigung zur Anerkennung der Reisebedingungen und zum Verweis auf die Reisebedingungen wegen der Erforderlichkeit der Mängelrüge.

Ich bin ausschließlich in zwei Bereichen tätig – im Reiserecht und im Arzthaftungsrecht

R e i s e r e c h t

Es gibt in einigen Rechtsgebieten so genannte Fachanwälte, es gibt jedoch keinen Fachanwalt für Reiserecht. Ich gehöre zu den Anwälten, die sich mit dem Reiserecht intensiv beschäftigen.

  • Pauschalreise

Im Pauschalreiserecht geht es vor allem um Ansprüche auf Reisepreisminderung oder Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit bei einer Urlaubsreise als Pauschalreise.

  • Fluggastrechte

In Zusammenhang mit Flugreisen können sich Probleme nach der Stornierung von Tickets ergeben. Bei der Nichtbeförderung auf einem Flug oder der Annullierung oder erheblichen Verspätung eines Fluges helfe ich bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach der so genannten Fluggastrechte Verordnung VO EG Nr. 261/2004.

  • Gastschulaufenthalte

Immer umfangreicher wird bei meiner Tätigkeit der Bereich der Verträge zu den Gastschulaufenthalten, den so genannten Schülersprachreisen.

Ich bin Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht DGfR

https://www.dgfr.de/

und als Anwalt in der Kooperation der Reiserechtsanwälte

https://www.reiserechtsanwaelte.de/

 

A r z t h a f t u n g s r e c h t

Bei der Behandlung durch Ärzte in ihrer Praxis oder bei Operationen im Krankenhaus geschehen leider auch Behandlungsfehler. Der Klassiker im Arzthaftungsrecht sind Fehler bei so genannten Schönheitsoperationen. Nach Behandlungsfehlern können sich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Schmerzensgeldansprüche und Schadensersatzansprüche ergeben.

Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, ist gegebenenfalls zu klagen, damit durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten dann der Behandlungsfehler bestätigt werden kann.

Zunehmend beschäftige ich mich mit Behandlungsfehlern von Zahnärzten bei der Versorgung mit Prothesen, Kronen oder Implantaten.

Weitere Informationen finden Sie auch unter

https://www.anwalt.de/deriese

 

Zeitschrift Wirtschaftswoche und WAZ online

in der gedruckten Ausgabe der Zeitschrift Wirtschaftswoche Nr. 32 vom August 2016 erschien ein Kurzinterview mit Foto unter der Überschrift „Mängel per Tagebuch festhalten“. Auf der Internetseite der Wirtschaftswoche findet sich der Text noch abrufbar als „Expertenrat“ unter dem folgenden link:

http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/steuern-und-recht-kompakt-schrottimmobilien-vorteile-blockiert/13971338-2.html

Am 06.01.2015 interviewte mich die WAZ online zu einem Fall, über den viel berichtet wurde. Ein Etihad Flug von Abu Dhabi nach Düsseldorf war am 04.01.2015 erst mit 30 Stunden Verspätung gelandet. Die Passagiere hatten erst auf dem Flughafen in Abu Dhabi bei dichtem Nebel 13 Stunden im Flugzeug gesessen. Als es dann losging, war noch eine Zwischenlandung in Wien erforderlich. Ein 73-jähriger Passagier war an Bord verstorben. Was können sich daraus nun für Rechte ergeben – das ist nicht so ganz einfach. Hier der Link zu dem Artikel

www.derwesten.de/staedte/duesseldorf/30-stunden-verspaetung-fluggaeste-wollen-entschaedigung-id10206515.html

Schmerzensgeld nach Zahnbehandlung

Das Landgerichts Krefeld (Aktenzeichen 3 O 19/14) hat mit Urteil vom 20.11.2014 eine Zahnärztin verurteilt, nach fehlerhafter zahnmedizinischer Behandlung (Brücken- und Kronenkonstruktionen) Schadensersatz für die Neuanfertigung drei Brücken zu zahlen, um die Funktion des Gebisses wiederherzustellen. Auch muss die Zahnärztin Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil die beklagte Zahnärztin Berufung eingelegt hat. Für meine Mandantin als Klägerin bleibt nun das Berufungsverfahren abzuwarten. Das Landgericht war vor dem Hintergrund der „nachvollziehbaren und überzeugenden schriftlichen Ausführungen des Sachverständigen“ davon überzeugt, dass die prothetische Versorgung der Mandantin fehlerhaft gewesen sei. Das von der Zahnärztin erzielte Behandlungsergebnis habe nicht den Anforderungen an eine fachgerechte zahnmedizinische Behandlung entsprochen. Beim Schmerzensgeld berücksichtigte das Gericht, „dass die Klägerin infolge der Zahnextraktion und dem in diesem Zusammenhang im Kiefer verbliebenen Teilstück starke Schmerzen erlitten hat und zwei Operationen notwendig wurden. Neben den Schmerzen schwoll aufgrund der Entzündung das Gesicht der Klägerin an. Darüber hinaus hat der fehlerhafte Einsatz der Brücken Schmerzen verursacht“.

Im Express

Am 25.07.2014 erschien im Düsseldorfer Express ein Artikel mit der Überschrift „400 Euro Entschädigung für Urlauber?“ zur Verspätung eines Abflugs vom Düsseldorfer Flughafen in die Türkei um 11 Stunden. Am 24.07.2014 hatte mich der Express dazu interviewt: „Ein Grund für die Passagiere, Schadensersatz zu fordern, so Reiserechts-Experte Dr. Hilmar de Riese … Da die Flugdistanz knapp 2800 Kilometer betrug, können die Passagiere pro Kopf 400 € von der Fluggesellschaft verlangen.“ „Reiserechtsexperte“ – das höre ich doch gerne.

EuGH entscheidet zu Ausgleich bei verspäteten Flügen

Am 23.10.2012 hat der Gerichtshof der Europäischen Union EuGH sein lang erwartetes Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-581/10 und C-629/10 verkündet. Danach können Fluggäste auch bei erheblich verspäteten Flügen eine Ausgleichsleistung beanspruchen. In Kurzform: Wenn Fluggäste ihr Endziel drei Stunden oder mehr nach der geplanten Ankunft erst erreichen, dann können sie vom Luftfahrtunternehmen, also der Fluggesellschaft, die die Fluggäste tatsächlich transportiert hat, eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen. Das gilt aber dann nicht, wenn die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein sollte. Über das Urteil hat der WDR in der Sendung WDR aktuell am 23.10.2012 um 21:45 Uhr berichtet. Im Beitrag gab es dann auch ein kurzes Interview mit mir.

Aktuelle Stunde

10Am Donnerstag, 10.05.2012 wurde hier in der Kanzlei ein  Interview mit Mandanten und mir in einer Reisesache für die Sendung „aktuelle Stunde“ im WDR Fernsehen aufgenommen. Wegen Riesenschlangen vor dem Check-In hatten die Reisenden den Flug verpasst.

Sendung „Markt“ im WDR

Montag 28.11.2011 war ein Interview mit mir in einer Reisesache im WDR Fernsehen zu sehen – Sendung „markt“ um 21 Uhr. „markt“ ist das Wirtschafts- und Verbrauchermagazin im WDR Fernsehen.