Ein Gastschüler sollte zum Schüleraustausch auf eine Militärbasis. Das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 22 O 2/17) hat die Klage gegen den Anbieter des Gastschulaufenthaltes mit Urteil vom 05.03.2018 abgewiesen. Wir haben Berufung eingelegt und das Verfahren läuft beim Oberlandesgericht OLG Düsseldorf zum Aktenzeichen I-19 U 12/18. Das Medieninteresse bei der Verhandlung beim Landgericht war enorm, der WDR hat am Verhandlungstag ein Interview mit mir aufgenommen. Der Beitrag lief in der WDR Lokalzeit aus Düsseldorf am 17.11.2017 um 18.09 Uhr. Aus dem Interview im Fernsehbeitrag als „O-Ton“ von mir als Anwalt des Vaters des Gastschülers:
„Diese Militärbasis ist komplett abgesperrt, umzäunt. Es gibt vier Zugänge. Der eine Zugang heißt bezeichnenderweise Rambo-Gate. Ich glaube nicht, dass das die richtige Umgebung ist für einen 16jährigen Gastschüler, seine Gastfamilie dann aufzusuchen, wenn er aus der Schule kommt.“
Hier der Link auf den Bericht des WDR im Internet dazu:
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/gastschulaufenthalt-usa-militaerbasis-100.html
Hier noch ein Link auf einen Artikel auf orange.handelsblatt.com:
„Und so entwickelte ihr Anwalt Hilmar de Riese eine Strategie: Er suchte nach Informationen, warum die Fairchild Air Force Base, der Stützpunkt der amerikanischen Luftwaffe im Ort Spokane in Washington (siehe Karte oben), ungeeignet für einen Auslandsaufenthalt ist.
Freitag, der 17. November 2017. Niklas wäre inzwischen längst wieder aus den USA zurück. Im Gerichtssaal 2.113 am Düsseldorfer Landgericht geht es aber immer noch um sein Austauschjahr. Dort sitzt Anwalt de Riese nun dem Anwalt der Organisation gegenüber und trägt seine Argumente vor. Er breitet die Arme aus, die Ärmel seiner schwarzen Robe entfalten sich wie zwei Flügel, mit dem Finger unterstreicht er jede Aussage“