Am 23.10.2012 hat der Gerichtshof der Europäischen Union EuGH sein lang erwartetes Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-581/10 und C-629/10 verkündet. Danach können Fluggäste auch bei erheblich verspäteten Flügen eine Ausgleichsleistung beanspruchen. In Kurzform: Wenn Fluggäste ihr Endziel drei Stunden oder mehr nach der geplanten Ankunft erst erreichen, dann können sie vom Luftfahrtunternehmen, also der Fluggesellschaft, die die Fluggäste tatsächlich transportiert hat, eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen. Das gilt aber dann nicht, wenn die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sein sollte. Über das Urteil hat der WDR in der Sendung WDR aktuell am 23.10.2012 um 21:45 Uhr berichtet. Im Beitrag gab es dann auch ein kurzes Interview mit mir.