Kein Meerblick, Essen schlecht, Baustelle – Beschwerden sollten Sie immer konkret belegen.
Sommerzeit ist Reisezeit, Pauschalreisezeit. Es wird früh gebucht, die ganze Familie freut sich auf die schönsten Wochen des Jahres und dann ist das Hotel nicht so, wie Sie es sich nach den Prospekten vorgestellt haben. Es gibt kein Zimmer mit Meerblick, die Klimaanlage funktioniert nicht, das Essen ist schlecht und unter dem Fenster ist eine Baustelle. Da ist die Urlaubsfreude schnell dahin und der Ärger groß.
Natürlich machen Sie sich darüber kaum Gedanken, wenn Sie im Reisebüro in den bunten Katalogen blättern. Aber: Hat die Pauschalreise Mängel, entspricht sie also tatsächlich nicht dem, was Sie nach dem Vertrag erwarten dürfen, können Sie den Reisepreis mindern.
Noch am Urlaubsort sollten Sie dabei ein paar Dinge beachten: Wenn Sie einen Mangel feststellen, sollten Sie ihn möglichst konkret und vor Zeugen bei der Reiseleitung vor Ort anzuzeigen und verlangen, dass er unverzüglich beseitigt wird. Ist in dem Moment keine Reiseleitung erreichbar, so wenden Sie sich per Telefon/ Fax/E-Mail an den Reiseveranstalter, zumindest aber zunächst an das Hotel. Versuchen Sie die Reiseleitung dazu zu bringen, sich den Mangel anzusehen. Ideal ist es, wenn die Beanstandungen von der Reiseleitung durch Unterschrift in einem Mängelprotokoll bestätigt werden.
Auch wenn der Mangel vielleicht gar nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beseitigt werden kann oder der Veranstalter den Mangel eigentlich kennen müsste, wie etwa bei Straßenlärm oder verschmutztem Meer und Strand, empfiehlt es sich trotzdem, ihn anzuzeigen. Damit ersparen Sie sich später den ärgerlichen Einwand, dass der Mangel bei rechtzeitiger Anzeige hätte beseitigt oder zumindest gemildert werden können – egal, ob das tatsächlich möglich gewesen wäre oder nicht.
Das A und O ist, dass Sie am Urlaubsort noch die Beweise sichern für folgende Fragen: Von wann bis wann war welcher Mangel wo vorhanden? Wann und bei wem wurde der Mangel wie angezeigt und Abhilfe verlangt? Beweise können Fotos/ Videos, Prospekte des Hotels, Mängelprotokoll und Zeugenaussagen sein. Sehen Sie sich mit anderen Reisenden die Mängel an, fotografieren Sie.
Tauschen Sie (E-Mail)- Adressen mit den Mitreisenden, Ihren späteren Zeugen. Wenn Sie aus dem Urlaub zurück sind, müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise Ihre Minderungsansprüche gegenüber Ihrem Reiseveranstalter geltend machen. Beachten Sie auch die Verjährungsfrist für Ihre Ansprüche, die kürzer sein kann als die gesetzliche Verjährungsfrist.